Sondereigentumsverwaltung: Wir vertreten Sie gegenüber Ihrem Mieter
Um als erstes den missverständlichen Begriff „Sondereigentum“ zu klären: Es handelt sich dabei schlicht um eine Eigentumswohnung, die der Eigentümer vermieten und einer Immobilienverwal-tung anvertrauen möchte. Zum Sondereigentum gehören die Wohnung und ggf. dazu gehörende Keller- oder Speicherräume. Das Wohnungseigentumsgesetz greift hier nicht, der Vertrag besteht nur zwischen dem Verwalter und dem Wohnungseigentümer.
Sondernutzungsrechte und andere Eigentumsrechte
Sondernutzungsrechte sind Rechte, die nur einem Eigentümer zustehen; nur er hat das Nutzungs-recht an einem Teil des Gemeinschaftseigentums. Das können beispielsweise Stellplätze, Teile des Dachbodens oder des Kellers sein. Obwohl die Flächen nur von einer Person genutzt werden kön-nen, bleiben sie Gemeinschaftseigentum. Hier maximale Transparenz schaffen, ist eine unserer wichtigsten Aufgaben. So können wir verhindern, dass ein Sondernutzungsrecht mit anderen Ei-gentumsrechten kollidieren.
Wir nehmen Ihnen alle Verwaltungsaufgaben ab
Unsere Leistungen beziehen sich also nicht nur auf unsere Vertragspartner, sondern auf die Wohn-eigentümergemeinschaft. Hier ist eine reibungslose Kommunikation wichtig, die wir gerne für Sie übernehmen. Genauso gestalten wir das Binnenverhältnis zu Ihrem Mieter: Wir gestalten den Miet-vertrag nach Ihren Wünschen, übernehmen alle buchhalterische Vorgänge, überprüfen die Zah-lungseingänge und organisieren die Wohnungsabgabe sowie -übernahme.
Unsere Leistungen in der Übersicht:
- Schriftlichen und mündlichen Geschäftsverkehr mit Ihrem Mieter
- Nebenkostenabrechnung
- außergerichtliches Mahnverfahren
- Überprüfung regelmäßiger Mieteingänge
- Verwaltung der Kautionen und Mieterkonten
- Erstellen der Einnahmen-/ Ausgabenrechnung für den Eigentümer
- Erstellen der Mietverträge
- Wohnungsabgabe und -übernahme von Mietern
Für ein individuelles Angebot sprechen Sie uns gern an!