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Mietverwaltung: So intensiv kümmern wir uns um Ihr Mietobjekt Mietobjekte stellen teilweise widersprüchliche Anforderungen an ihre Verwaltung: Einerseits ist ein Miethaus eine Wertanlage, deren Besitzer/-innen sich zu Recht eine marktübliche Rendite erhoffen. Auf der anderen Seite stehen die Mieter/-innen, deren Bedürfnisse und Rechte von zahlreichen Gesetzen geschützt sind. Wir sind sind dem Eigentümer verpflichtet, beziehen

WEG-Verwaltung: Kluges Verwalten schließt alle Eigentümer ein Wohneigentümergemeinschaften sind häufig Zweckgemeinschaften. Anlass des Kaufs war beispielsweise die Möglichkeit, eine Wunschimmobilie zu besitzen oder eine Geldanlage zu erwerben. Die Tatsache, dass sich nun Menschen mit ganz unterschiedlichen Vorstellungen von Wohnen und Leben unter einem Dach zusammenfinden, kann Konfliktstoff bergen, sei es bei alltäglichen Entscheidungen oder langfristigen

Sondereigentumsverwaltung: Wir vertreten Sie gegenüber Ihrem Mieter Um als erstes den missverständlichen Begriff „Sondereigentum“ zu klären: Es handelt sich dabei schlicht um eine Eigentumswohnung, die der Eigentümer vermieten und einer Immobilienverwal-tung anvertrauen möchte. Zum Sondereigentum gehören die Wohnung und ggf. dazu gehörende Keller- oder Speicherräume. Das Wohnungseigentumsgesetz greift hier nicht, der Vertrag besteht nur zwischen

Selbstverwaltung: Gehen Sie den Schritt nicht alleine Es existieren eine Menge guter Gründe, die Verwaltung einer Immobilie in professionelle Hände zu geben. Alleine der Erfahrungshorizont einer Verwaltungsgesellschaft zahlt sich besonders im Streitfall mit den Mietern schnell aus. Dazu kommt das schwer zu durchschauende Dickicht an rechtlichen Vorschriften, Regeln und Gesetzen. Eventuelle Fehler können hohe Kosten